Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ecoWege UG (haftungsbeschränkt)
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungsleistungen (Büro-, Bau-, Unterhalts- und Sonderreinigungen) zwischen der ecoWege UG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. dem detaillierten Leistungsverzeichnis. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragslaufzeit & Kündigung
Bei unbefristeten Unterhaltsreinigungen gilt der erste Monat als Testphase. In dieser Zeit ist eine Kündigung mit einer Frist von 24 Stunden zum Ende des nächsten Arbeitstages möglich.
Nach Ablauf der Testphase beträgt die Kündigungsfrist – sofern nicht anders vereinbart – 3 Monate zum Monatsende. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 3 Schlüsselmanagement & Objektzugang
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Reinigung notwendigen Schlüssel bzw. Zugangscodes kostenlos zur Verfügung. Die Übergabe wird in einem separaten Schlüsselprotokoll dokumentiert.
Bei Verlust eines Schlüssels durch den Auftragnehmer ist die Haftung auf den Ersatz des physischen Schlüssels bzw. die Kosten für eine notwendige Änderung der Schließanlage begrenzt, sofern der Verlust grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftungshöchstgrenze richtet sich nach der Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über Funktionsstörungen oder den Austausch von Schließanlagen zu informieren. Vergebliche Anfahrten aufgrund fehlenden Zugangs werden voll berechnet.
§ 4 Besonderheiten der Oberflächenbehandlung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn auf empfindliche oder nicht standardisierte Oberflächen (z. B. offenporige Natursteine, antike Hölzer, spezielle Beschichtungen) hinzuweisen.
Fehlt ein solcher Hinweis, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden, die durch die Verwendung von branchenüblichen Reinigungsmitteln an diesen Oberflächen entstehen.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu reinigenden Flächen frei von Hindernissen sind, die die Reinigung behindern oder das Schadensrisiko erhöhen könnten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich kaltes und warmes Wasser sowie Strom für den Betrieb von Reinigungsgeräten in ausreichendem Maße zur Verfügung. Zudem wird ein abschließbarer Raum für die Lagerung von Reinigungsmitteln und Geräten bereitgestellt.
§ 6 Vergütung, Preisanpassung & Zahlungsverzug
Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40,00 € zu fordern.
Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsbeträgen kann der Auftragnehmer die Leistungen ohne weitere Vorankündigung bis zur vollständigen Bezahlung einstellen oder den Vertrag fristlos kündigen.
Tarifgleitklausel: Ändern sich die gesetzlichen Mindestlöhne oder die tariflichen Löhne der Gebäudereinigung, ist der Auftragnehmer zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt.
§ 7 Abnahme & Gewährleistung
Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Reinigung schriftlich (E-Mail genügt) Mängel rügt.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine kostenlose Nachbesserung. Schadenersatz oder Minderung sind ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer die Möglichkeit zur Nachbesserung hatte.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind, sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die ecoWege UG (haftungsbeschränkt) unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG. Die Deckungssumme beträgt 5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall. Die Haftung der ecoWege UG für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist auf die Deckungssumme dieser Versicherung beschränkt. Eine Kopie der Versicherungspolice wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Schäden, die durch das Personal der ecoWege UG verursacht wurden, sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung, schriftlich (z.B. per E-Mail) zu melden, um eine reibungslose Schadensabwicklung über unsere Betriebshaftpflichtversicherung zu gewährleisten. Spätere Reklamationen von offensichtlichen Schäden sind ausgeschlossen.
Die ecoWege UG haftet nicht für Schäden, die auf bereits vorhandene Mängel an den zu reinigenden Objekten (z.B. Kratzer auf Glasflächen, lose Fußleisten, unzureichend versiegelte Böden) zurückzuführen sind, es sei denn, diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der ecoWege UG verursacht oder verschlimmert.
§ 9 Abwerbeverbot
Dem Auftraggeber ist es untersagt, Mitarbeiter des Auftragnehmers während des Bestehens des Vertrages und bis zu 12 Monate nach dessen Beendigung direkt oder indirekt abzuwerben oder zu beschäftigen. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € pro Mitarbeiter fällig.
§ 10 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Zuletzt aktualisiert am: 15. Februar 2026
